Corona Murnau Kundeninformation
Covid 19 Auflagen für Fotografen – Foto Stoess

Corona - Auflagen für Fotografen

Covid 19 – Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Aktuelle Auflagen für Öffnungen, Betriebe mit Ladengeschäften, Ausgangsbeschränkungen. 

Foto Stoess - Arbeiten im Lockdown - Corona Murnau

Dürfen Fotografen im Lockdown der Covid-19-Pandemie arbeiten? Ja, wir als Fotograf dürfen unter Einschränkungen und Auflagen arbeiten. Pass- und Bewerbungsfotos sind möglich. Unter Auflagen.

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Foto Stoess Murnau - Conrona Auflagen

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde vom bayerischen Gesundheitsministerium bis 31.01.2021 verlängert und hat einzelne Veränderungen vorgenommen.

Wir als Fotograf und Fotostudio dürfen unter Beachtung sämtlicher Infektionsschutzmaßnahmen wieder Passfotos und Bewerbungsfotos machen. Dabei müssen wir auf die Reduzierung der Anzahl von Personen, die sich treffen dürfen achten.

Welche Beschränkungen gelten für Fotografen?

Wir „Foto Stoess – Fotograf – Fotostudio – Fotogeschäft“ in Murnau dürfen mit folgenden Einschränkungen und Auflagen arbeiten:

Fotostudio

Fotostudios müssen lauf der FAQs des bayerischen Gesundheitsministeriums schließen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern konnte aber jetzt erreichen, dass das Anfertigen von Passfotos und Bewerbungsfotos vom Gesundheitsministerium erlaubt wurde.

Ebenso ist das Fotografieren von professionellen Models weiter möglich. Auch dürfen wir Fotos für gewerbliche Kunden anfertigen. Beispielsweise können wir Hotelfotos oder Bilder Ihrer Arztpraxis für Ihre Homepage machen.

Fotos im Freien

Nach Auskunft des bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch Fotoshootings im Freien möglich. An den Fotoshootings im Freien dürfen aber nur Gruppen bestehend aus einem Hausstand (beliebig viele Personen) oder einem Hausstand sowie zusätzlich einer Person teilnehmen.

Fotos im Freien

Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung oder Haus eines Privatkunden dürfen Gruppen bestehend aus einem Hausstand (beliebig viele Personen) oder einem Hausstand sowie zusätzlich einer Person fotografiert werden. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.

Welche Ladengeschäfte dürfen aktuell öffnen?

Der Kundenverkehr ist allen Ladengeschäfte außer denen mit Ausnahmen untersagt. Es fallen aber nicht nur Einzelhandelsgeschäfte, sondern auch alle Handwerksbetriebe mit Publikumsverkehr (private Endkunden), also beispielsweise auch Fotostudios unter den Begriff „Ladengeschäft“.

Unter den Begriff „Ladengeschäft“ fallen aber nicht nur Einzelhandelsgeschäfte, sondern auch alle Handwerksbetriebe mit Publikumsverkehr (private Endkunden), also beispielsweise auch Fotostudios.

Nur unverzichtbare Ladengeschäfte (auch Handwerksbetriebe mit Privatkundenverkehr) für die tägliche Versorgung dürfen öffnen. Das Gesundheitsministerium hat auch Fotografen als für die tägliche Versorgung unverzichtbar eingestuft. Wir als Fotograf dürfen im Freien fotografieren und Pass- und Bewerbungsfotos im Fotostudio anfertigen.

Wie lange gilt die Einschränkungen für Betriebsöffnungen und Ausgangsbeschränkungen?

Die Einschränkungen für Betriebsöffnung und die Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie gilt vorerst bis 31.01.2021, 24:00 Uhr. Stand 11.01.2021

Fragen

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